Am 1. Juli 2006 trat eine neue Regelung im Rahmen des so genannten "Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeits-Gesetzes" in Kraft. Lesen Sie hier, was das für Ihre Zuzahlung zu Arzneimitteln bedeutet.
Das Gesetz selbst soll helfen, die steigenden Ausgaben bei Arzneimitteln zu dämpfen, indem es Ärzte dazu anhält, bei der Verschreibung von Medikamenten stärker auf das Preis-Leistungs-Verhältnis zu achten. Die Neuregelung der Zuzahlung zu Medikamenten betrifft Sie als Apothekenkunden direkt.
Was ändert sich für mich als Patient durch die neue Regelung?
Die neue gesetzliche Bestimmung erlaubt den Spitzenverbänden der Krankenkassen, Arzneimittel von der Zuzahlung durch die Patienten zu befreien. Das heisst, dass Sie in Zukunft für bestimmte Arzneimittel in der Apotheke nichts mehr dazuzahlen müssen.
Wie kann ich feststellen, ob es zu einem Medikament mit Zuzahlung eine zuzahlungsfreie Alternative gibt?
Auch hier kann Ihnen Ihr Arzt oder Ihr Apotheker weiterhelfen. Fragen Sie einfach, ob es nicht ein zuzahlungsfreies Medikament gibt, das er Ihnen stattdessen verschreiben kann. Ausserdem wird Ihr Apotheker in der Regel bei jedem Rezept prüfen, ob für Sie auch ein zuzahlungsfreies Medikament in Frage kommt.
In welchen Fällen muss ich nichts mehr dazuzahlen?
Damit ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit wird, muss es im Vergleich mit anderen, gleichwertigen Medikamenten, die denselben Wirkstoff enthalten, im Preis wesentlich günstiger sein. Außerdem muss der Hersteller das Arzneimittel so günstig anbieten, dass auch die Krankenkasse trotz der wegfallenden Patientenzuzahlung entlastet wird.
Mit weiteren Informationen zum neuen Gesetz oder bei Fragen zur Arzneimittelzuzahlung steht Ihnen Ihre Apotheke vor Ort gerne zur Verfügung!
Quelle: ABDA (Zugriff: www.abda.de)